22 Jul 2014

Zusatzleistungen

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Über die laut Rahmenvertrag mit den Pflegekassen und dem Heimvertrag mit dem Bewohner hinaus geschuldeten Leistungen besteht die Möglichkeit, zusätzlich Leistungen abzurufen bzw. zu buchen. Dies sind so genannte Hotel- und Komfortleistungen, die in der Regel mit einem Einmalbetrag oder einer monatlichen Pauschale beglichen werden können.

Wählbare Zusatzleistungen

I. Zusatzleistungen bei Pflege und sozialer Betreuung über § 6 und § 7 des Heimvertrages hinaus:

  • Begleitung zu auswärtigen Besuchen: 3,00 € / 15 Min.
  • Eigengeldverwaltung mit kompletter Kontoführung (Barbetragsverwaltung ist Regelvertragsleistung): 12,00 € / Monat

„Sonstige Leistungen“ gem. BGB

I. Sonstige Leistung bei Unterbringung:

  • Belegung Doppelzimmer als Einzelzimmer: 750,00 € / Monat

II. Weitere sonstige Leistungen:

  • Nutzung des Telefons (Grundgebühr): 9,00 € / Monat
  • Pauschaltarif Telefon (Flatrate außer Mobil/Ausland): 4,00 € / Monat
  • Haftpflichtversicherung über Gruppenvertrag: 3,00 € / Monat
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