Pflegesätze

PflegegradPflegekostenUnterkunft/VerpflegungMietanteilGesamtkosten
I51,39 €34,37 €22,55 €108,31 €
II65,89 €34,37 €22,55 €122,81 €
III82,79 €34,37 €22,55 €139,71 €
IV100,41 €34,37 €22,55 €157,33 €
V108,33 €34,37 €22,55 €165,25 €

In NRW wird seit dem 01.07.2012 eine jährlich vom Landschaftsverband festgelegte Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung erhoben. Für das Jahr 2025 beträgt diese 4,96 € täglich.und ist auf die Gesamtkosten zu addieren. Der Betrag von +-  150,88€ monatlich wird an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe überwiesen. Dieser finanziert davon die Ausbildungsvergütung der „Pflegeazubis“ in Pflegeheimen in NRW. Weiterhin erheben wir einen Einzelzimmer-Zuschlag von täglich 1,12 €, der in den o.g. Gesamtkosten bereits enthalten ist.

Monatliche Kosten (30,42 Tage)

      Gesamtkosten

Leistung der Pflegeversicherung ✭ Pflegewohngeld Restkosten

  I = 3.294,79 € 

Leistung der Pflegeversicherung *nach Pflegewohngeldindividuell unterschiedlich

 II = 3.735,88 €

Leistung der Pflegeversicherung *nach Pflegewohngeldindividuell unterschiedlich

III = 4.249,97 € 

Leistung der Pflegeversicherung *nach Pflegewohngeldindividuell unterschiedlich

IV = 4.785,97 € 

Leistung der Pflegeversicherung *nach Pflegewohngeldindividuell unterschiedlich

 V = 5.026,90 € 

Leistung der Pflegeversicherung *nach Pflegewohngeldindividuell unterschiedlich

                                                                                                                                      Stand 01.01.2025

✭ Pflegewohngeld

Alle pflegebedürftigen Bewohner der Seniorenresidenz sind grundsätzlich berechtigt, Pflegewohngeld in Anspruch zu nehmen, falls die eigene Rente zur Begleichung der verbleibenden Restkosten nach Abzug der Leistung der Pflegeversicherung nicht ausreicht.

Das Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfeleistung und beträgt bei einem Einzelzimmer maximal 720,04 € bei einem Doppelzimmer maximal 685,97 € monatlich.

Erst wenn nach Anrechnung dieser 720,04 € bzw. 685,97 € die Rente noch immer nicht ausreicht, um die verbleibenden Restkosten zu begleichen, kann bzw. muss ggf. Sozialhilfe beantragt werden.

Die Höhe und der Anspruch auf Pflegewohngeld wird von der zuständigen Behörde, dem Kreissozialamt des Ennepe-Ruhr Kreises (bei Bewohnern, deren 1. Wohnsitz sich vor der Aufnahme im Ennepe-Ruhr Kreis befand) auf Antrag bestimmt. 

✭ Restkosten

Die Restkosten, also der vom Bewohner selbst zu zahlende Anteil (Eigenanteil), ergibt sich aus den monatlichen Gesamtkosten abzüglich der Leistung der Pflegeversicherung und ggf. des Pflegewohngeldes.

Dieser Betrag ist von vielen Umständen abhängig und sehr variabel. Er kann daher nur individuell bestimmt bzw. errechnet werden. In NRW liegt der durchschnittliche Eigenanteil vor Pflegewohngeld bei +- 2.300 €.

Unsere Fachmitarbeiter von der Heimverwaltung  (Frau Grossmann, Herr Renner und Frau Mojavery) und die Residenzleitung Frau Geitz stehen Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite. 

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